Antwort auf Grosse Anfrage: Umsetzung § 47f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel

18. Januar 2010
18. Februar 2010
18. März 2010
15:00
Kiel

Kiel

Antwort

Stadtrat Möller Kiel, 03.03.2010
Dezernent für Soziales, Jugend, Gesundheit, Wohnen, Schule und Sport

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0084/2010
Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel
der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 18.01.2010 zur Ratsversammlung am 18.03.2010

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 18.03.2010 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Sieht die Stadt die Regelungen des § 47f GO als verbindlichen und unhintergehbaren Gesetzesauftrag an?

Antwort: Die Landeshauptstadt Kiel sieht im § 47 f GO einen verbindlichen Auftrag für die Stadt. Dieses wird u.a. deutlich durch die bereits seit vielen Jahren in unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung durchgeführten Beteiligungsverfahren. Beteiligungsprojekte werden durchgeführt z.B. vom Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, vom Grünflächenamt, bei den Projekten im Rahmen der Maßnahmen von „Soziale Stadt“/ Stadtteilbüros, dem Tiefbauamt und / oder dem Stadtplanungsamt.

Generell ist im Verfahren bei Bau(leit)planungen eine grundsätzliche Beteiligung der Ämter, der Abteilungen, der Ortsbeiräte sowie eine Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung vorgesehen (aktuelle Beispiele: Schulwegsicherungsvorhaben, Sport- und Begegnungspark Gaarden, Freizeit- und Bewegungspark Mettenhof, Ideenwerkstatt Umgestaltung Blücherplatz, Entwicklung Zentralbad Kiel, Mensa und Sporthallenplanung Ricarda-Huch- und Goetheschulen, Integrative Stadtteilplanung Ellerbek/Wellingdorf,…. ).

Darüber hinaus sind im Rahmen der einzelfallbezogenen Hilfen in den Leistungsgrundlagen des SGB VIII entsprechende Vorgaben vorgesehen, die umgesetzt werden, sich aber nicht direkt auf § 47 f GO beziehen (z.B. §§ 8 und 36 SGB VIII).

Die Veranstaltungen „Jugend im Rat“ (Politik, Verwaltung, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren) wurden in den vergangenen Jahren von der Kinder- und Jugendkommission Kiel durchgeführt.

Frage 2: Welche Mittel hat die Stadt Kiel in den Haushaltsjahren 2007, 2008 und 2009 für die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 47f GO aufgewendet?

Nach Auskunft des Amtes für Finanzwirtschaft sind die Aufwendungen für die Kinder- und Jugendbeteiligung nicht explizit feststellbar, weil sie innerhalb des Rechnungswesens nicht als eigenständiges Abrechnungsobjekt definiert sind. Eine solche Abgrenzung sehen weder der Produktrahmenplan des Landes noch der daraus abgeleitete Produktplan der Stadt vor.

Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren entstehenden Aufwendungen fließen in der Regel in den Gesamtkontext der Maßnahmen / Projekte ein.

Beispiele:

Im Fördergebiet Soziale Stadt Ostufer werden die Beteiligungsveranstaltungen vom Büro Soziale Stadt durchgeführt, die Kosten sind in den Personalkosten für das Büro enthalten. Für die zwei Maßnahmen im Fördergebiet Mettenhof wurden externe Anbieter beauftragt, für die Beteiligungen (in einem Fall eine Lehrer/innenqualifikation zum Thema Zukunftswerkstätten, um die 500 Schüler/innen zu erreichen) wurden zusammen rund 10.000 Euro veranschlagt.

Im Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen wurden für die jeweiligen Beteiligungsverfahren – im Rahmen der Haushaltmittel – Ausgaben von 200,– bis 1.500,- Euro veranschlagt.

Frage 3: Haben die in Kiel lebenden Kinder und Jugendlichen einen Einfluss darauf, in welcher Form der § 47 f GO umgesetzt wird?

Antwort: Art und Umfang der jeweiligen Beteiligungsverfahren sind nicht vorgeschrieben. Diese „offene“ Form bedeutet, dass die jeweiligen Prozesse individuell auf die regionalen und sozialräumlichen Gegebenheiten zugeschnitten sein sollen und sein dürfen.

Eine aktuelle im Februar 2010 vorgenommene Stellungnahme des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Kiel nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Die Zuständigkeit der Gemeindevertretung für alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GO) wird durch § 47 f GO nicht berührt. Das Ob einer gemeindlichen Planung oder eines öffentlichen Vorhabens sowie die Grundsatzbestimmung der Inhalte bleiben Sache des Rates. Der Gesetzgeber hat die Kinder- und Jugendbeteiligung nicht institutionalisiert und einem Beirat mit Antragsrechten an die Gemeindevertretung zugeordnet. Er verzichtet vollständig auf die Vorgabe von Umsetzungsstandards und gibt den Gemeinden für die Ausfüllung der Norm einen weiten Ermessensspielraum. Die Gemeinden dürfen selbst entscheiden, welche Art und Weise der Jugendbeteiligung dem konkreten Vorhaben gerecht wird und in welchem Verfahren Kinder und Jugendliche zu Wort kommen können (vgl. dazu die amtliche Begründung zu § 4 Abs. 3 Jugendförderungsgesetz – JuFöG – als Ausgangsnorm für § 47 f GO – Schl.-H. Landtag – Drucksache 12/1594 Seite 34; Bracker/Dehn, Gemeindeordnung Schl-H., 7. Aufl. 2009, § 47 f Erl. 3 ff; Rentsch/Ziertmann, Gemeindeverfassungsrecht Schl.-H., 1. Aufl. 2008, § 47 Rdnr. 2). Wichtig ist, dass sich die Beteiligung nicht in einer reinen Informationsveranstaltung erschöpft. Es kommen zahlreiche Beteiligungsmodelle in Betracht (vgl. die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kinder- und Jugendbeteiligung: Umsetzung des § 47 f GO – Schl.-H. Landtag – Drucksache 16/2840 vom 03.09.2009 Seite 20 ff). Alle Verfahren setzen aber schon wegen des jugendlichen Alters der Beteiligten einen Rahmen aus konkreten und anschaulichen Projektdaten voraus. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Gemeindevertretung die Grundsätze der Kinder- und Jugendbeteiligung beschließt (vgl. die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kinder- und Jugendbeteiligung: Umsetzung des § 47 f GO, a. a. O. S. 45 vom September 2009)“.

Frage 4: Welche Aktivitäten (Art und Anzahl der Verfahren, Themen, Zielgruppen, Auswirkungen der Beteiligung) hat die Stadt Kiel in den Jahren 2007, 2008 und 2009 im Rahmen der Umsetzung des § 47 f GO entfaltet?

Antwort: Seit 2004 werden Zukunftswerkstätten zu Neubauplänen von z.B.

Spielplätzen und Schulhofgestaltungen in den Fördergebieten „Soziale Stadt“ in Kooperation mit den dortigen Stadtteilbüros sowie grundsätzlich bei allen größeren Spielraumplanungen Beteiligungen von Kindern / Jugendlichen / Erwachsenen durchgeführt.

Beteiligungen von Kindern in Jugendeinrichtungen und Kindertageseinrichtungen zur Programm-, Raum- und Außenflächengestaltung, Aushandeln von Regeln und gemeinsamen Vorhaben, Kinderkonferenzen, Gruppen-, Hausversammlungen gehören seit vielen Jahren zum „Alltagsgeschäft“.

Beispiele zur Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an Schulen bei der Schulhofumgestaltung innerhalb der letzten 3 Jahre
Durchgeführt von:
1. Lehrkräften der Schulen
2. Förder- und Elternvereinen der Schulen
3. Externen Moderatoren/innen
4. Pädagogischen Fachkräften mit Moderatorenausbildung des Amtes für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen
· Schulen am Göteborgring (umfangreiche Beteiligung , Planungszirkelmethode innerhalb 3er Planungszirkel im Jahre 2007)
· Grundschule Suchsdorf (naturnahe Umgestaltung des Schulhofes im Jahre 2007)
· Goetheschule (naturnahe Schulhofgestaltung im Jahre 2007/2008)
· Gerhart-Hauptmann-Schule (naturnahe Gestaltung einer Teilfläche des Schulhofes im Jahre 2007)
· Matthias-Claudius-Schule (Erstellung einer Prioritätenliste für künftige Umgestaltung)
· Gutenbergschule (Auswahl von Spiel- und Sportgeräten im Jahre 2006/07)
· Gorch-Fock-Schulen (Auswahl von Spiel- und Sportgeräten im Jahre 2007)
· Uwe-Jens-Lornsen Schule (Auswahl von Spiel- und Sportgeräten als Ersatz für defektes Großspielgerät im Jahre 2008)

* Integrierte Gesamtschule Friedrichsort (auf Initiative Skateboard fahrender Schülerinnen und Schüler soll in Absprache mit der Schulleitung auf dem Schulgelände eine Skateboard-Anlage entstehen)
* Hans-Geiger-Gymnasium (Aufstellen einer Kletterseil-Pyramide in 2009)
* Ernst-Barlach-Gymnasium (naturnahe Umgestaltung einer Teilfläche des Schulhofes in 2009 sowie Aufstellen eines Spielgerätes)
* Grund-und Hauptschule Holtenau (Aufstellen einer Kletterseil-Pyramide in 2009)
* Gemeinschaftsschule am Brook (Herrichtung und Sanierung von Sportflächen auf dem Schulgelände in 2009)
* Hans-Christian-Andersen-Schule (Aufstellen von Spielgeräten in 2009)
* Max-Planck-Gymnasium (Erstellen von Skizzen und Plänen für größere Schulhofumgestaltungen in den kommenden Jahren)

Beispiele zur Beteiligung von Mädchen und Jungen bei der Spielplatzumgestaltung innerhalb der letzten Jahre
Spielplatzgestaltungen:
* 2009 Integrativer Spielplatz Mittelstraße (Kita Sternstraße)
* 2009 Grüner Berg, Dorfjugend Alt-Schilksee
* 2009: Gestaltung des Außenspielgeländes der neuen Einrichtung Johannesstraße (alle Kinder der bestehenden Einrichtung Johannesstraße und Schulstraße; die Wünsche der Kinder sind Bestandteil der Planung)
* 2008 Hedenholz – Eltern und Kinder
* 2007/08 KSP Gerhardstr.: 6. Klasse der Gelehrtenschule
* 2007 KSP Groenhoffweg: Kinder aus der KTE Lummerland
* 2007 KSP Postillionweg (Kinder / Jgdl. aus dem Wohngebiet)
* 2007 Betreuter Spielplatz Gutenberger (Kinder / Jgdl. aus Treff)
* 2007 Bolzplatz Schulredder: Sanierung mit Jugendlichen aus dem Treff
* 2006 Tauernweg – Eltern und Kinder
* 2006 KSP Schreyweg (Kinder aus dem Jugendtreff Wellingdorf)
* 2006 Skateanlage Mettenhof (Skaterteam)

weitere Aktionen auf Kinderspielplätzen (KSP):
* 2010 Stand auf der Ehrenamtsmesse mit Kindern und Jugendlichen KSP Sedanstr. und Bolzplatz Schulredder / Jugendtreff Nord
* 2009 KSP Sedanstra0e: Bunkerruine angemalt (mit Kindern aus der Nachbarschaft)
* 2008 Stand auf der Ehrenamtsmesse mit Kindern der Gelehrtenschule
* 2008 KSP Körnerstr.: Gestaltung der Fläche (Pflanzen, Findlinge, Zaun) mit Kindern des Integrativen KiGa Sternstr. (Kaleidoskop)

Einrichtung und Unterstützung von mittlerweile rund 60 ehrenamtlichen Spielplatzpatenschaften
* seit 2005 ca. 70 Spielplatzfeste durch Spielplatzpatinnen und -paten unter Beteiligung der Anwohnerschaft

Ortsbeiräte: Sondersitzungen zu mit/für Jugendlichen, oder Turnussitzungen mit speziellen Tagesordnungspunkten für Jugendliche in jüngerer Vergangenheit
z.B.
* Ortsbeirat Schilksee (insbesondere hinsichtlich gewünschter Skate-Anlage)
* Ortsbeirat Wik
* Ortsbeirat E´hagen
* Ortsbeirat Hassee/Vieburg (im Jugendtreff Hassee)
* Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf
* Ortsbeirat Wellsee/Kronsburg/Rönne (im Jugendtreff “Juwel” des DRK)
* Ortsbeirat Holtenau (mit Jugendbeteiligung zum Thema “Skate-Anlage für Holtenau” im Jugendtreff Holtenau)
* Ortsbeirat Suchsdorf (Jugendbeteiligung zu den Themen “Streetball und Skate-Anlage” für Suchsdorf)

Übersicht der seit 2007 im Rahmen von Soziale Stadt durchgeführten Verfahren:

A ) Sport- und Begegnungspark Gaarden 2008: Beteiligung von Hans-Christian-Andersen-Hort in der Helmholtzstraße, AWO Frauen- und Mädchentreff, Mädchentreff der Stadt, Hort in der Helmholtzstraße

B) Stadtteilfest Wellingdorf 2009: URBAN-Büro hat zur Planung des Stadtteilfestes Wellingdorf Mädchen des Jugendtreffs Stolzeweg zum „Sozialen Tag“ eingestellt, um das Stadtteilfest mit vorzubereiten. Es sind Spiele vorbereitet worden, die dann von den Mädchen auf dem Stadtteilfest betreut wurden (unter Aufsicht von Patenständen)

C) Planung der Umgestaltung Zum Brook 2009: eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern der angrenzenden Schule hat umfangreiche Überlegungen zur Aufwertung gemacht, die dann in die Pläne eingeflossen sind

D) Umgestaltung Vinetaplatz: Die AWO/Räucherei hat mit Kindern/Jugendlichen Ideen gesammelt, die in die Planungen eingeflossen sind

E) Schulen am Göteborgring – Schulhofumgestaltung im Rahmen der multifunktionalen Schule: Multiplikatorenschulung der Lehrer/innen

F) Freizeit- und Bewegungspark Heidenberger Teich: Kindergartenkinder und Schülerparlament der benachbarten Kindertagesstätte und Schule wurden eingeladen. Es wurde zusammen eine Ortsbesichtigung gemacht, dann Ideen gesammelt, diskutiert und eine Kreativaktion („Mein Traumspielplatz“) durchgeführt.

Frage 5: Über welchen Zeitraum erstrecken sich die einzelnen Verfahren und Maßnahmen?

Antwort: Die einzelnen Verfahren erstrecken sich im zeitlichen Umfang von 1 bis zu 10 Tagen. Die zeitlichen Vorgaben richten sich in der Regel nach Umfang und Ausmaß des Vorhabens. Längerfristige Beteiligungen z.B. im Rahmen Soziale Stadt und / oder auf Schulhöfen werden ggf. in mehreren Abschnitten durchgeführt und können über ein oder zwei Schuljahre hinweg geplant werden.

Manche zunächst zeitlich befristete Beteiligung mündet anschließend in die

Übernahme einer unbefristeten Spielplatzpatenschaft.

Frage 6: Wie viele Kinder und Jugendliche waren jeweils daran beteiligt?

Antwort: Beteiligungsprozesse im Rahmen der Spielraumplanung werden in der Regel mit mindestens 30 – 40 Kindern und Jugendlichen möglichst aus dem umliegenden Wohnbereich durchgeführt.

Bei Schulhofgestaltungen sowie Schulraumplanungen werden mehrere Klassen oder die ganze Schule beteiligt.
An den Beteiligungsverfahren im Rahmen „Soziale Stadt“ nahmen teil: (siehe Frage 4)

A) ca. 60

B) 12

C) 1 Klasse

D) ca. 10

E) ca. 500 Schülerinnen und Schüler

F) 22

Frage 7: Welche Auswirkungen auf die Motivation, die Mitwirkung und die Kontinuität der Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen hatten die unterschiedlichen Verfahren und Maßnahmen?

Antwort:
* die Beteiligten waren rege und motiviert, was auch die Dokumentation zeigt

* unterschiedlich; einige Mädchen waren stark engagiert, einige verloren schnell die Lust an der Aktion

* das Ergebnis zeugt von einem hohen Engagement

* nach Aussagen der AWO haben die Kinder Interesse und Kreativität bei ihren Überlegungen gezeigt

* die Dokumentationen zeugten von großem Interesse

* die Dokumentationen zeigen großes Interesse und Ideenreichtum

Insgesamt zeigen die Erfahrungen, dass sich Kinder und Jugendliche gerne an Planungen beteiligen. Sie sind schnell motivierbar und leben ihre Kreativität aus, nicht zuletzt auch weil es „was Neues“ ist, dass nicht alltäglich passiert. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ergibt auch oft eine neue Perspektive auf Planungen.

Es zeigt sich allerdings auch, dass die Beteiligung maßvoll betrieben werden sollte, da insbesondere die Kleineren noch kein Verhältnis zu den Kosten haben. Dies zeigen z. B. auch jüngste Ergebnisse im Rahmen der Beteiligung zur Umgestaltung des Vinetaplatzes: So wurde z. B. eine Seilbahn

über den Platz erdacht, die als nicht realisierbar einzustufen ist. Auch zeigt die Erfahrung, dass Kinder und Jugendliche den Spaß an dem Thema mit der Dauer der Beteiligung verlieren. Und es zeigt sich auch, dass Kinder und Jugendlich mit etwas schnell „Fassbarem“ eher umgehen können als mit einer Planung, die erst in ferner Zukunft umgesetzt wird. Die Beteiligung zur Umgestaltung des Kinderspielplatzes Schreyweg (2006/7) mit Kindern und Jugendlichen ist hier ein gutes Beispiel: Obwohl die Umsetzung nach der Beteiligung „nur“ etwas mehr als ein halbes Jahr gedauert hat, berichteten die Kinder, dass „es ihnen viel zu lange gedauert habe“. (Rückmeldung aus den Stadtteilbüros / Soziale Stadt)

Die Aussagen der Stadtteilbüros können auf alle Beteiligungsverfahren übertragen werden. Am Beispiel der Skateanlage in Mettenhof kann noch ergänzt werden, dass sich jugendliche ehrenamtliche Paten unter Anleitung eines freien Trägers der Jugendarbeit (Jugendbüro Mettenhof) bereits seit vielen Jahren um die Anlage kümmern.

Aktuelle Beispiele die hervorgehoben werden sollten:

Die neu errichtete Skate-Anlage in Holtenau unter der Hochbrücke im Oktober 2009 wurde unter maßgeblicher Beteiligung von Jugendlichen geplant. Den Beginn des Projektes läutete eine Unterschriftenliste ein mit 600 Eintragungen von Jugendlichen, Bürgerinnen und Bürgern aus dem Stadtteil Holtenau.

In einer Jugendversammlung im Jugendtreff Holtenau wurde mit Unterstützung des Kieler Skateboard-Vereins die Ausstattung mit einzelnen Fahrelementen diskutiert und dann der Parcours so beschlossen.

Beteiligung zur Ausgestaltung des Zentralbades: Am 11. und 12. Februar 2010 nahmen 50 junge Menschen im Alter von 9 – 17 Jahren an einer Zukunftswerkstatt teil. Trotz Eis und Schnee, eingeschränktem Busverkehr und Schulausfall kamen an beiden Tagen alle Kinder und Jugendlichen und haben mit viel Interesse und hoher Motivation ihre Ideen und Wünsche gesammelt und dokumentiert.

Frage 8: Wie und in welcher Form ist die Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 47f GO dokumentiert worden?

Antwort: Grundsätzliche werden alle Projekte dokumentiert in Form von:

Protokollen
Fotodokumentationen
Berichten
Zeitungsartikeln
Plakaten
Stellwänden

die Beteiligungen im Rahmen der Spielraumplanungen / Amt 54 sind seit 2005 regelmäßig dokumentiert worden und werden jährlich dem Fachausschuss vorgelegt. Eine chronologische Zusammenstellung aller bisherigen und zukünftigen Beteiligungsverfahren (stadtweiten) liegt nicht vor und würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen.

Adolf-Martin Möller
Stadtrat

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