Sondergesetz für Hartz-IV-Empfänger

Das Bundesverfassungsgericht hat das System der Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit und Kommunen in den Argen als grundgesetzwidrig verworfen, weil es darin unter anderem einen Verstoß gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes sieht.
Das hob der CDU-Abgeordnete Paul Lehrieder noch einmal in einer Rede 17.12.2009 im Bundestag hervor:
“Das Wesen der Demokratie ist es aber, dass der Wähler seine Zustimmung oder Ablehnung konkreter staatlicher Entscheidungen auch auf seinem Wahlzettel mit der Wahl oder Abwahl von Parteien und Politikern dokumentieren kann. Die Mischverwaltung der Jobcenter lässt dies nicht zu. Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung würde dieses Demokratiedefizit aber gerade nicht lösen.”

Gestern hat die Allparteienallianz in Berlin beschlossen, lieber das Grundgesetz zu ändern, statt der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, das Demokratiedefizit aufzuheben.
„Dies ist ein wichtiger Tag für die Arbeitslosen“ befand Bundesministerin von der Leyen (CDU). Die Jobcenter sollen zukünftig Jobcenter durch ein ein einfacheres Gesetz eigenständiger, wirksamer und schneller arbeiten, sagte von der Leyen (CDU).
Kein Wort zum Demokratiedefizit der Mischverwaltungen. Ein wichtiger Tag für die “Kunden” der Argen, für die demokratische Grundrechte dann aufgrund der neuen auf sie zugeschnittenen Sondergesetzgebung nicht mehr gelten.

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