Überwachungskameras an der Hörnbrücke – Kleine Anfrage

Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0415/2010
der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 10.05.2010 zur Ratsversammlung am 20.05.2010

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 20.05.2010 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Auf welcher rechtlichen Grundlage sind dort Kameras angebracht?
Antwort: Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung der Hörnbrücke von 1997.

Frage 2: Welchen Aufnahmewinkel erfasst die Kamera?
Antwort: Es gibt 6 betriebsbedingt erforderliche Kameras, die viermal die Längsachsen bzw. die Schrankenbereiche und zweimal die Wasserstraße Förde erfassen, um Gefährdungen für Personen durch Schranken- oder Brückenbewegungen auszuschließen.

Frage 3: Welche Beschilderung mit Hinweis gibt es für Passant/inn/en?
Antwort: Keine

Peter Todeskino

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