Archiv der Kategorie 'Anfragen'

Kleine Anfrage Fehlende Korruptionsberichte 2009 / 2010

Hintergrund:
Drucksache 0926/2010 – Kleine Anfrage zu ausstehenden Korruptionsberichten
Drucksache – 0497/2011 Fehlende Korruptionsberichte 2009/2010

In der Antwort zur Drucksache – 0497/2011 wurden die Berichte für September 2011 zur Vorlage in der Ratsversammlung in Aussicht gestellt.
Ebenso heißt es in dieser Drucksache: Die Veröffentlichung von Auszügen aus dem Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel ist ebenfalls für den Herbst 2011 vorgesehen.

Der Oberbürgermeister Kiel, 22.11.2011
Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 0907/2011
der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Direkte Demokratie) vom 07.11.2011 zur Ratsversammlung am 24.11.2011

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 24.11.2011 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Wann wird der fehlende Korruptionsbericht 2009 vorgelegt?

Antwort: Die Erstellung der Korruptionsberichte nimmt erheblichen Zeitaufwand in Anspruch, der bislang und auch in nächster Zukunft vom Amt 01 nicht zu leisten ist. Die Berichte werden daher zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich sowohl die laufende Präventionsarbeit innerhalb der Stadtverwaltung als auch die Zusammenarbeit mit dem Korruptionsbeauftragten des Landes S.-H.

Frage 2: Wann wird der fehlende Korruptionsbericht 2010 vorgelegt?

Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3: Wurde die Veröffentlichung von Auszügen aus dem Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel vorgenommen?

Antwort: Amt 01 und 05 stehen prüfen derzeit, ob und wenn ja an welcher Stelle eine Veröffentlichung erfolgen kann.

Torsten Albig

Oberbürgermeister


Kleine Anfrage: Öffentlichkeit der Ratsversammlung

Öffentlichkeit der Ratsversammlung Drucksache – 0906/2011
Kleine Anfrage des Ratsherren Bernd Jenning (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 07.11.2011 zur Ratsversammlung am 24.11.2011
Hintergrund: Mehrere Bürger konnten an der letzten Ratsversammlung nicht teilnehmen, weil ab ca. 20 Uhr das Rathaus abgeschlossen war.

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 24.11.2011 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Wie gewährleistet die Landeshauptstadt Kiel die Öffentlichkeit von Ratsversammlungen und Ausschüssen auch in den Abendstunden?

Antwort: Die Pförtnerlogen am Haupteingang und an der Waisenhofstraße werden künftig bis zum Ende der Versammlungen besetzt sein. Damit sind beide Eingänge zum Rathaus für Besucher geöffnet.

Peter Todeskino, Bürgermeister


Kleine Anfrage: Fernwärme in Kiel: Trassenführung aus Neumünster

Drucksache 0908/2011
Fernwärme in Kiel: Trassenführung aus Neumünster?
des Ratsherrn Bernd Jenning (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 07.11.2011 zur Ratsversammlung am 24.11.2011

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 24.11.2011 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Welche Überlegungen gibt es seitens der Landeshauptstadt, eine Fernwärmeleitung von Neumünster nach Kiel zu nutzen?
Antwort:
Die Überlegungen einer Fernwärmeleitung zwischen Neumünster und Kiel erfolgten seitens der Stadtwerke Kiel AG (SWK AG). Vor Kurzem erklärten die Stadtwerke Neumünster und die SWK AG das Projekt für beendet, da „keine tragfähige wirtschaftliche Rechnung aufgemacht werden konnte“.
‘Kleine Anfrage: Fernwärme in Kiel: Trassenführung aus Neumünster’ weiterlesen


Antwort auf Große Anfrage zum Hasenholz

 

Der Bürgermeister Kiel, 18.05.2011

Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Antwort auf die Große Anfrage

 

Drucksache 0166/2011

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

 

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 16.02.2011 zur Ratsversammlung am 09.06.2011

 

 

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 09.06.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1: Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden.

lt die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu
wecken?

 

Antwort: Die Fragestellung gibt den Sachverhalt verkürzt wieder. ‘Antwort auf Große Anfrage zum Hasenholz’ weiterlesen


Antwort auf 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Der Bürgermeister Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
‘Antwort auf 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010′ weiterlesen


Antwort auf die Kleine Anfrage: Beteiligung an der bundeseinheitlichen Rufnummer D115

Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0133/2011
Beteiligung an der bundeseinheitlichen Rufnummer D115

der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 07.02.2011 zur Ratsversammlung am 17.02.2011

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 17.02.2011 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich bisher nicht an dem Projekt D115 und empfiehlt ein „abgestimmtes Vorgehen, um Doppelstrukturen zu vermeiden“. Warum schafft Kiel mit der Einführung eben diese Doppelstrukturen?
‘Antwort auf die Kleine Anfrage: Beteiligung an der bundeseinheitlichen Rufnummer D115′ weiterlesen


Antwort auf die Kleine Anfrage Versiegelung in der Landeshauptstadt Kiel

Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0021/2011
Versiegelung in der Landeshauptstadt Kiel

der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 20.01.2011 zur Ratsversammlung am 17.02.2011

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 17.02.2011 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Landeshauptstadt Kiel über den Anteil der versiegelten Flächen in Kiel?
Antwort: Ca. 58,4 km² der Flächen sind versiegelt. Das entspricht ca. 49,5 % des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Kiel
‘Antwort auf die Kleine Anfrage Versiegelung in der Landeshauptstadt Kiel’ weiterlesen


Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg

Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011
Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?

2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?

3. Am 9.7.2009 formuliert OB Albig vor der RV: Auch der Verkauf des kaum noch vorhandenen Tafelsilbers wird uns strukturell nicht weiterbringen. Denn die kurzzeitige Finanzspritze ist zwar bei der Schuldentilgung hilfreich. Unsere Schieflage in Sachen Ausgaben/Einnahmen bringt sie jedoch nicht ins Gleichgewicht zurück und wird in wenigen Jahren auf den alten Wert zurückkommen. Teilt die LH Kiel diese Ansicht?

4. Die potentiell mit der Hasenholzbebauung zu erzielenden Einnahmen sind für die Stadt u.E. angesichts des riesigen Schuldenbergs der LH Kiel marginal. Teilt die LH Kiel unsere Bewertung?

5. Wieviele Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Landeshauptstadt eingegangen?

6. Wieviele der Eingaben haben sich gegen eine Bebauung ausgesprochen, wieviele gaben Anregungen für eine Bebauung?
‘Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg’ weiterlesen


Kleine Anfrage: Beteiligung an der bundeseinheitlichen Rufnummer D115

Drucksache 0133/2011
Kleine Anfrage zur Ratsversammlung am 17.02.2011

1. Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich bisher nicht an dem Projekt D115 und empfiehlt ein „abgestimmtes Vorgehen, um Doppelstrukturen zu vermeiden“. Warum schafft Kiel mit der Einführung eben diese Doppelstrukturen?

2. Warum bezieht das einzuführende System eingehende Emails nicht mit ein?

3. Laut einem Bericht des Kompetenznetwerks D115 vom 10.1.2011 wird die 115 bundesweit nirgendwo von mehr als 5% der BürgerInnen genutzt. Wird sich D115 bei diesem Aufkommen für die Stadt Kiel überhaupt rechnen können?

Gez.: Ratsfrau Ingrid Zimmermann


Große Anfrage: Änderung des Flächennutzungsplanes in Kiel-Hasseldieksdamm

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Große Anfrage

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenste-hen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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