Archiv der Kategorie 'Große Anfragen'

Antwort auf Große Anfrage zum Hasenholz

 

Der Bürgermeister Kiel, 18.05.2011

Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Antwort auf die Große Anfrage

 

Drucksache 0166/2011

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

 

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 16.02.2011 zur Ratsversammlung am 09.06.2011

 

 

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 09.06.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1: Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden.

lt die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu
wecken?

 

Antwort: Die Fragestellung gibt den Sachverhalt verkürzt wieder. ‘Antwort auf Große Anfrage zum Hasenholz’ weiterlesen


Antwort auf 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Der Bürgermeister Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
‘Antwort auf 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010′ weiterlesen


Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg

Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011
Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?

2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?

3. Am 9.7.2009 formuliert OB Albig vor der RV: Auch der Verkauf des kaum noch vorhandenen Tafelsilbers wird uns strukturell nicht weiterbringen. Denn die kurzzeitige Finanzspritze ist zwar bei der Schuldentilgung hilfreich. Unsere Schieflage in Sachen Ausgaben/Einnahmen bringt sie jedoch nicht ins Gleichgewicht zurück und wird in wenigen Jahren auf den alten Wert zurückkommen. Teilt die LH Kiel diese Ansicht?

4. Die potentiell mit der Hasenholzbebauung zu erzielenden Einnahmen sind für die Stadt u.E. angesichts des riesigen Schuldenbergs der LH Kiel marginal. Teilt die LH Kiel unsere Bewertung?

5. Wieviele Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Landeshauptstadt eingegangen?

6. Wieviele der Eingaben haben sich gegen eine Bebauung ausgesprochen, wieviele gaben Anregungen für eine Bebauung?
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Große Anfrage: Änderung des Flächennutzungsplanes in Kiel-Hasseldieksdamm

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Große Anfrage

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenste-hen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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Rede von Ratsfrau Zimmermann zur Großen Anfrage zur Kinderbeteiligung in Kiel in der heutigen RV

18. März 2010
15:00

Rede zu TOP 8.1 – Große Anfrage Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel (Drs. 0084/2010) der Ratsfraktion Direkte Demokratie

Als strategisches Ziel führt die Stadt Kiel „kinderfreundliche Stadt“ auf. Ein Slogan, der dem Unicef Projekt „Child Friendly City ” entliehen wurde. Unabhängig von den Vorgaben des §47f der Gemeindeordnung heißt es in der Broschüre „Kiel – die Kinderfreundliche Stadt”:

ZITAT: “Kinder haben Rechte. Darum anerkennt die Landeshauptstadt Kiel die UN-Kinderrechtskonvention und beteiligt Kinder und Jugendliche an Planungs- und Entscheidungsprozessen. Kinder haben Rechte. Sie zu achten und zu schützen, ist auch Aufgabe der Kommunalpolitik. Die grundsätzlichen Lebensbedürfnisse der Kinder müssen respektiert und sichergestellt werden, auch durch geeignete Formen der Beteiligung von Kindern an sie betreffende Planungsprozesse.”
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Antwort auf Grosse Anfrage: Umsetzung § 47f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel

18. Januar 2010
18. Februar 2010
18. März 2010
15:00
Kiel

Kiel

Antwort

Stadtrat Möller Kiel, 03.03.2010
Dezernent für Soziales, Jugend, Gesundheit, Wohnen, Schule und Sport

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0084/2010
Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel
der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 18.01.2010 zur Ratsversammlung am 18.03.2010

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 18.03.2010 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Sieht die Stadt die Regelungen des § 47f GO als verbindlichen und unhintergehbaren Gesetzesauftrag an?

Antwort: Die Landeshauptstadt Kiel sieht im § 47 f GO einen verbindlichen Auftrag für die Stadt. Dieses wird u.a. deutlich durch die bereits seit vielen Jahren in unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung durchgeführten Beteiligungsverfahren. Beteiligungsprojekte werden durchgeführt z.B. vom Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, vom Grünflächenamt, bei den Projekten im Rahmen der Maßnahmen von „Soziale Stadt“/ Stadtteilbüros, dem Tiefbauamt und / oder dem Stadtplanungsamt.
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Fraktionssitzung am 1.2.2010 im MPZ

1. Februar 2010
17:00
18. Februar 2010
15:00

Ort: MPZ (Raum 239) Altes Rathaus
Öffentlicher Teil
Formalia
1. Begrüßung und Prüfung der Beschlussfähigkeit
Genehmigung des Protokolls vom 25.01.2010
Protokollführung diese Sitzung; Verabschiedung der TO (Hinweis auf OBR-Terminmappe)
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Große Anfrage: Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel

18. Februar 2010
15:00

Große Anfrage für die Ratsversammlung im Februar 2010
Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel

Vor 13 Jahren (1996) wurde durch § 47f eine Regelung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen Belangen, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, in die Gemeindeordnung (GO) aufgenommen. Vor sechs Jahren (2003) ist die ursprüngliche Kann-Bestimmung durch den Landesgesetzgeber in eine Muss-Regelung umgewandelt geworden.

1. Sieht die Stadt Kiel die Regelungen des § 47f GO als verbindlichen und unhintergehbaren Gesetzesauftrag an?
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