Archiv der Kategorie 'Russee/Hammer'

Rede zu Biodiversität

Beispiel für unverstandene Artenvielfalt: Zentralbad

Beispiel für unverstandene Artenvielfalt: Zentralbad

Rede von Ratsfrau Zimmermann zum Antrag Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Kiel beim Verein „Kommunen für biologische Vielfalt“
Drucksache 0683/2011
in der Ratsversammlung vom 29.9.2011

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin, meine Damen und Herren,

Biodiversität oder besser verständlich: biologische Vielfalt sollte von jeder Kommune angestrebt bzw. erhalten werden. Neben dem Aspekt des Arten- und Naturschutzes profitiert auch der Mensch selber von biologischer Vielfalt in mehrfacher Hinsicht. Neben einer gesunden Umwelt brauchen Jung und Alt insbesondere im städtischen Raum die Möglichkeit, Tiere und Pflanzen überhaupt erleben zu können.
Insofern begrüßen wir es, wenn die Landeshauptstadt Mitglied in einem Verein wird, dessen Zweck die Förderung der biologischen Vielfalt ist.

Allerdings müssen wir anmerken, dass in unserer Wahrnehmung diese Mitgliedschaft vor allem Alibi-Charakter hat, weil die tägliche Praxis der Landeshauptstadt dem Ziel der Biodiversität konträr gegenübersteht. Ich möchte hier nur einige Beispiele der letzten Zeit nennen:
Das geplante Zentralbad soll auf einer extrem artenreichen Fläche gebaut werden, die zudem noch extrem wichtig für den städtischen Biotopverbund ist – biologische Vielfalt egal.
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Antwort auf 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Der Bürgermeister Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Große Anfrage: Änderung des Flächennutzungsplanes in Kiel-Hasseldieksdamm

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Große Anfrage

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenste-hen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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Ortsbeiräte – Termine 2010

Beginn Termin Sitzungsort
Schilksee 19.30 jeden 2. Mittwoch im Monat Begegnungsstätte DRK,
Langenfelde 123a
Pries/
Friedrichsort
19.30 jeden 1. Mittwoch im Monat Kulturladen Leuchtturm, Friedrichsort,
An der Schanze 44
Holtenau 19.30 jeden 1. Dienstag im Monat Gemeindehaus, Kastanienallee 18
Steenbek-Projensdorf 19.30 jeden 1. Mittwoch im Monat Günter-Lütgens-Haus,

Charles-Roß-Ring 89/91

Suchsdorf 19.30 jeden 2. Dienstag im Monat Vereinsheim Suchsdorfer SV, Alter Steenbeker Weg 24
Wik 19.30 jeden 2. Mittwoch im Monat Wechselnde Sitzungsorte im Stadtteil

Ravensberg/
Brunswik/

Düsternbrook

19.30 jeden 2. Mittwoch im Monat Altenzentrum St. Nicolai,

Lehmberg 24

Schreventeich/

Hasseldieks-
damm

19.30 jeden 2. Donnerstag im Monat Friedrich-Junge-Schule/
Gorch-Fock-Schule u.a.
Mettenhof 19.30 jeden 2. Mittwoch im Monat Bürgerhaus Mettenhof, Vaasastraße 43
Mitte 19.30 jeden 3. Dienstag im Monat Magistratssaal, Rathaus
Russee/
Hammer
19.30 jeden 3. Dienstag im Monat Wechselnde Sitzungsorte im Stadtteil
Hassee/
Vieburg
19.30 jeden 2. Dienstag im Monat Wechselnde Sitzungsorte im Stadtteil
Meimersdorf/
Moorsee
19.30 nach Bedarf Gasthof Meimersdorfer Bauernhaus, Am Dorfplatz 15/Feuerwehr Moorsee
Wellsee/
Kronsburg/
Rönne
19.30 jeden 1. Dienstag im Monat Wechselnde Sitzungsorte im Stadtteil
Elmschen-
hagen/
Kroog
19.30 jeden letzten Dienstag im Monat Aula Gymnasium Elmschenhagen,

Allgäuer Straße 30

Gaarden 19.30 jeden 2. Mittwoch im Monat “Räucherei”,
Preetzer Straße 35
Ellerbek/
Wellingdorf
19.30 jeden 1. Mittwoch im Monat Bürgertreff der AWO,
Klausdorfer Weg 50
Neumühlen-Dietrichsdorf/
Oppendorf
19.30 jeden 4. Donnerstag im Monat Vereinsheim NDTSV Holsatia, Strohredder 17

Kiel am 5.2.: Unterrichtsausfall an 13 Schulen, zahlreiche Turnhallen bleiben geschlossen

5. Februar 2010

In der nachfolgenden Presemeldung der Landeshauptstadt Kiel fehlen die Privatschulen. So findet beispielsweise an der Freien Waldorfschule Kiel am morgigen Freitag kein Unterricht statt.
Wieder Schulunterricht in Kiel
In Kiel findet von Freitag, 5. Februar, an wieder Unterricht an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen statt. Einige Schulen und Sporthallen bleiben aber weiter gesperrt. Darauf einigten sich heute (4. Februar) die beteiligten Ämter, die Feuerwehr und die Schulbehörden. Rund 150 städtische Gebäude waren wegen einer zu hohen Schneelast vorsorglich gesperrt worden. Inzwischen ist ein großer Teil vom Schnee befreit.
Zur aktuellen Schul- und Sporthallenliste
‘Kiel am 5.2.: Unterrichtsausfall an 13 Schulen, zahlreiche Turnhallen bleiben geschlossen’ weiterlesen


Ortsbeiratssitzungen 2010

Schilksee 19.30 jeden 2. Mittwoch im Monat
Begegnungsstätte DRK, Langenfelde 123a

Pries/Friedrichsort 19.30 jeden 1. Mittwoch im Monat
Kulturladen Leuchtturm, Friedrichsort, An der Schanze 44
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Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel (HauptS) – Lesefassung

Lesefassung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel (HauptS)
In der Fassung
a) des Ursprungstextes vom 18. Dezember 1996
b) der 1. Nachtragssatzung vom 15. Februar 1997
c) der 2. Nachtragssatzung vom 20. April 1998
d) der 3. Nachtragssatzung vom 27. Juli 2000
e) der 4. Nachtragssatzung vom 20. Dezember 2001
f) der 5. Nachtragssatzung vom 14. Mai 2003
g) der 6. Nachtragssatzung vom 16. Dezember 2004
h) der 7. Nachtragssatzung vom 18. März 2005
i) der 8. Nachtragssatzung vom 6. April 2006
j) der 9. Nachtragssatzung vom 2. November 2007
k) der 10. Nachtragssatzung vom 17. Juli 2008
l) der 11. Nachtragssatzung vom 17. Juli 2009
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