Rede von Ratsfrau Zimmermann zum Ergänzungsantrag TOP 11.2 – mehr Bio für Kitas und Schulen

zu TOP 11.1.2 Ergänzungsantrag – Mehr Bio für KiTas und Schulen
Sehr geehrte Stadtpräsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
nach eingehenden Überlegungen und vielen Diskussionen in unserer Fraktion haben wir uns entschlossen dem Antrag der Kooperation zu folgen, was die Erhöhung des Bio-Anteils am Essen angeht.

Allerdings bedeutet eine ganzheitliche Ernährungserziehung weit mehr als Hunger und Durst zu befriedigen und die richtige Auswahl an Lebensmitteln zu treffen, damit der Körper mit allen Nährstoffen versorgt wird.
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Ergänzungsantrag der Direkten Demokratie zum Umgang mit Essen an Kitas und Schulen

Ergänzungsantrag zu 0373/2011
Drucksache: 0681/2011

Ratsfrau Zimmermann, Ratsfraktion Direkte Demokratie

In der Rahmenkonzeption für Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel wird der letzte Satz unter C1 “Bewegung, Körper, Gesundheit” ersetzt durch den Satz:
“Um die ganzheitliche Entwicklung zu fördern, sind Kinder an Beschaffung, Zubereitung und Gestaltung der Mahlzeiten als Bestandteil der pädagogischen Arbeit zu beteiligen und erlernen eine angemessene Esskultur.”
Für die Umsetzung sind den Einrichtungen Beratungen und Fortbildungen anzubieten. Über den Stand der Umsetzung ist dem Jugendhilfeausschuss zum Ende des Kindergartenjahres 2011/12 zu berichten.

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Antwort auf Große Anfrage zum Hasenholz

 

Der Bürgermeister Kiel, 18.05.2011

Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Antwort auf die Große Anfrage

 

Drucksache 0166/2011

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

 

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 16.02.2011 zur Ratsversammlung am 09.06.2011

 

 

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 09.06.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1: Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden.

lt die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu
wecken?

 

Antwort: Die Fragestellung gibt den Sachverhalt verkürzt wieder. ‘Antwort auf Große Anfrage zum Hasenholz’ weiterlesen


Anti-Atomkraft-Demo am 28.5. in Kiel

Die Ratsfraktion Direkte Demokratie unterstützt die am 28.5.2011 bundesweit stattfindenden Großdemonstrationen für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen. In Kiel wird um 11 Uhr auf dem Alfons-Jonas-Platz (Elisabethstr. zwischen Vinetaplatz und HDW) eine Kundgebung stattfinden. Um 11.15 Uhr geht es dann über die Gablenzbrücke zum Bahnhof, wo um 12.00 Uhr die Auftaktkundgebung der landesweiten Großdemo beginnt. Abschluss wird um ca. 14.00 Uhr auf dem Rathausplatz sein.


Antwort auf 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Der Bürgermeister Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Antwort auf die Kleine Anfrage: Beteiligung an der bundeseinheitlichen Rufnummer D115

Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0133/2011
Beteiligung an der bundeseinheitlichen Rufnummer D115

der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 07.02.2011 zur Ratsversammlung am 17.02.2011

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 17.02.2011 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich bisher nicht an dem Projekt D115 und empfiehlt ein „abgestimmtes Vorgehen, um Doppelstrukturen zu vermeiden“. Warum schafft Kiel mit der Einführung eben diese Doppelstrukturen?
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Antwort auf die Kleine Anfrage Versiegelung in der Landeshauptstadt Kiel

Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0021/2011
Versiegelung in der Landeshauptstadt Kiel

der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 20.01.2011 zur Ratsversammlung am 17.02.2011

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 17.02.2011 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Landeshauptstadt Kiel über den Anteil der versiegelten Flächen in Kiel?
Antwort: Ca. 58,4 km² der Flächen sind versiegelt. Das entspricht ca. 49,5 % des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Kiel
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Keine Korruption in Kiel – ehrlich

Gern erinnern sich Ratsleute von SPD und “Grünen”, wie Ratsfrau Hirdes aktuell im Zusammenhang mit dem abgelehnten Beitritt zu Transpareny International, dass ausgerechnet die kleinste Fraktion, doch in diesem oder jenem Ausschuss “die Gelegenheit” gehabt hätte “zu hinterfragen, zu diskutieren, Stellung zu beziehen”.
Der Hinweis auf vermeindliche Versäumnisse ist nichts als billige Rhetorik. Hier sollen am besten zwei Ehrenämtler, das hinterfragen und diskutieren, was 30 Ehrenämtler aus der Koorperation oft mehr schlecht als recht hinkriegen. Zudem ist beim Thema Korruption eine der allerersten Pflicht des Oberbürgermeisters und seiner Verwaltung den Kieler Bürgerinnen und Bürgern gegenüber angesprochen.
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Innenstadt zu verkaufen

Kiels Kommunalpolitik gibt ihren Einfluss preis
Das geplante Innenstadt-Center (Rathausgalerie) passt in das Szenario. Auch in Kiel stagniert der Verbrauch, während die Verkaufsflächen mit einem neuen Center weiter wuchern. Die Innenstadt ruft schon seit längerem sichtbar nach Hilfe. Die Stadt Kiel hat kein Geld und keine eigenständige Idee, um gegenzusteuern. So hoffen Oberbürgermeister und Bürgermeister darauf, dass Leben mit einem weiteren Center in die Innenstadt zurückholen.
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Rede von Ratsfrau Zimmermann zu Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 969 Rathausgalerie

Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 969 Rathausgalerie (Drucksache – 0088/2011)

Verehrte Stadtpräsidentin, meine Damen und Herren,

Noch ein Shopping-Center

Wir fragen uns, wie viele Shopping-Center verträgt Kiel noch? Wir haben den Citti-Park, wir haben den Sophienhof, die Querpassage und bald am Alten Markt einen Matrix-Komplex. Und in einigen Jahren dann die Rathauspassage! Wo soll die dafür nötige Kaufkraft herkommen? Die Käufer sollen aus der Region abgezogen werden – aber dann fehlen die Käufer doch dort wieder, wie z.B. in Neumünster oder Schwentinental! Die Industrie- und Handelskammer und der Einzelhandelsverband Nord begründen in ihrem Schreiben mit Datum vom Dienstag dieser Woche ihre ablehnende Haltung gegen die Rathausgalerie ebenso deutlich wie ausführlich. Demnach ist das Shoppingcenter wegen seiner Lage und Größe sogar “innenstadtschädlich”, denn die Kunden würden in der nördlichen Innenstadt ausbleiben, was die Geschäfte am Alten Markt beeinträchtigt.
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