Tag-Archiv für 'Bürgerbeteiligung'

Rede von Ratsfrau Zimmermann zu Möbelkraft

Rede von Ratsfrau Zimmermann zur geplanten Ansiedlung Möbelkraft – in der Ratsversammlung vom 29.9.2011

Sehr geehrte Stadtpräsidentin,
Kolleginnen und Kollegen,
liebe Kielerinnen und Kieler,

die Ansiedlung von Möbel Kraft lässt sich überhaupt nicht gut an! Schon an der Art, wie über die Ansiedlung des zu Krieger gehörenden Unternehmens informiert wurde, lässt sich viel über das Politikverständnis der Verantwortlichen ablesen.
Formal mag alles korrekt sein – siehe Stuttgart 21, aber ansonsten…:
In der Sommerpause wurden von einen Tag auf den anderen und ohne Angabe von Gründen Vertreter der Ratsfraktionen zur vertraulichen Sitzung zum Oberbürgermeister einbestellt. Es galt, eine Schamfrist vor den Kieler Nachrichten einzuhalten, die schon am nächsten Tag freudig über die Ansiedlung berichten würde. Wir befürchten, das Treffen beim OB war nicht der erste Schritt zur Ansiedlung, sondern der letzte, es wirkt schon zu diesem Zeitpunkt alles wie bereits eingetütet!
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Antwort auf 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Der Bürgermeister Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Große Anfrage: Änderung des Flächennutzungsplanes in Kiel-Hasseldieksdamm

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Große Anfrage

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenste-hen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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Einwohnerversammlung zum Förderahmenplan heute im Kieler Rathaus

Am heutigen Mittwoch findet um 18.00 Uhr im Ratssaal des Kieler Rathauses eine Einwohnerversammlung zum Rahmenplan Kieler Förde statt. Stimm- und antragsberechtigt sind alle Menschen, die in Kiel wohnen (auch Zweitwohnsitz), also auch Kinder- und Jugendliche, Menschen ohne deutschen Pass.
Der Förderahmenplan hat vielfältige Auswirkungen auf Eingriffe / Entwicklung z.B. in landschaftlicher Hinsicht, Umweltschutz, Verkehr, Sozialem, Wirtschaft… in Kiel und Umgebung rund um die Kieler Förde. Betroffen von der Planung ist nicht nur die Landeshauptstadt sondern auch das gesamte Umland: Schönberg, Wisch, Wendtorf, Stein, Laboe, Heikendorf, Mönkeberg, Schönkirchen, Strande, Schwedeneck und Noer.
Es ist geplant, Ideenwerkstätten im August und September 2011 durchzuführen. Informationen über die Veranstaltungsorte und Themen gibt es bei der Projektleitung für den Rahmenplan Kieler Förde im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Tel. 04 31/ 901-24 23, -24 27,-24 28.
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Pressemitteilung zu TOP 7.1 der Ratsversammlung vom 18.11.2010

TOP 7.1: Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten
nach § 10 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen (LDSG), Drs. 0737/2010

Geschäftliche Mitteilungen des Oberbürgermeisters sind für die Ratsfraktion Direkte Demokratie selten Anlass zur Freude – das ist hier anders. Seit langem sind wir an dem Thema eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten dran. Zuletzt in den Haushaltsberatungen 2010 im letzten Winter haben wir eine solche Stelle einschließlich mehrerer Mitarbeiter/innen gefordert. Dieser Antrag wurde von der Ratsmehrheit selbstverständlich abgelehnt. In Flurgesprächen wurde der Ratsfraktion Direkte Demokratie mehrfach deutlich gemacht, dass Kiel so etwas nicht brauche, schließlich gäbe es ja die Datenschutzfachkraft und kaum Datenschutzverstöße. Letzteres mag inniger Wunsch sein, mit der Wirklichkeit hat dies nichts zu tun. Angefangen mit der offenen Versendung von Adressatenlisten in E-Mails, die täglich von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung praktiziert wird. Über die Publizierung von Bürgerdaten im Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligung Blücherplatz, die erst durch die Ratsfraktion Direkte Demokratie durch die Einschaltung des Herrn Kreft beendet wurde. Bis hin zum Datenschutzgau Solarkatasterentwurf, der glücklicherweise verhindert werden konnte – durch Aktivitäten der CDU und unserer Fraktion.
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Zehn Jahre “Soziale Stadt” auf dem Kieler Ostufer: viel bewegt und viel gewonnen?

Nach über zehn Jahren Laufzeit des Programms Soziale Stadt feierten OB Albig, Kurt Püstow vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und andere “sicht- und spürbare Fortschritte bei der Stadtentwicklung auf dem Kieler Ostufer”. Dieses Feiern steht in einem Widerspruch dazu, dass Albig an anderen Stellen nicht müde wird zu betonnen, dass die Sozialkosten für Gaarden nur dann verschwinden, “wenn ich dort massiv investiere, in Bildung, in Infrastruktur und Wirtschaftsförderung, um Wachstum zu erreichen.”
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Langer Atem belohnt: Kiel hat einen Datenschutzbeauftragten!

Rede des bürgerlichen Ausschussmitgliedes Björn Nickels zu TOP 11.1 der Sitzung des Innen- und Umweltausschusses vom 5.10.2010: Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 10 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen (LDSG)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,

geschäftliche Mitteilungen des Oberbürgermeisters sind für die Ratsfraktion Direkte Demokratie selten Anlass zur Freude – das ist hier anders.

Seit langem sind wir an dem Thema eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten dran – zuletzt in den Haushaltsberatungen 2010 im letzten Winter haben wir eine solche Stelle einschließlich mehrerer Mitarbeiter/innen gefordert. Dieser Antrag wurde von der Ratsmehrheit selbstverständlich abgelehnt.

In Flurgesprächen wurde der Ratsfraktion Direkte Demokratie mehrfach deutlich gemacht, dass Kiel so etwas nicht brauche – schliesslich gäbe es ja die Datenschutzfachkraft und kaum Datenschutzverstösse.
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Bauauschuss gegen Blücherplatz-Anwohner und Ortsbeirat: Granit soll entfernt werden.

10. Juni 2010
15:00

Die heutige Bauausschusssitzung verlief wie erwartet eindeutig:
SPD-CDU-GRÜNE-FDP-LINKE mit Unterstützung von Bürgermeister Todeskino und dem federführenden Tiefbauamt (Herr Schmeckthal).
Alle einig: Bürgerbeteiligung ist toll, wenn aber was anderes rauskommt als sich das so von einigen überlegt wurde – tja…
Dann muss man zusammenstehen und in Gesamtabwägung was gegen die >Anwohner machen. Das Leben ist hart in Kiel;-)

Ärgerlich. Damit sinken die Chancen, dass dieser fachliche Blödsinn der Granitentfernung in der Ratsversammlung am nächsten Donnerstag (10.6.2010) abgelehnt wird.
Ärgerlich auch, dass die Verwaltung (Tiefbauamt) nicht den möglichen Handlungsspielraum ausgenutzt hat um Gespräche zwischen Anwohnerinnen und Stadt zu ermöglichen.
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Blücherplatz: Entfernung des Granitpflasters – Kleine Anfrage

Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0412 / 2010
Blücherplatz: Entfernung des Granitpflasters
des Ratsherrn Bernd Jenning (Ratsfraktion Direkte Demokratie)
vom 10.05.2010 zur Ratsversammlung am 20.05.2010
Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 20.05.2010 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Warum hält die Stadt Kiel an der Entfernung des Pflasters fest, wenn die Anwohner/innen dies nicht wollen?
Antwort: Der zuständige Ortsbeirat hat sich in öffentlicher Sitzung bei reger Beteiligung der Bürgerschaft wegen vieler Vorteile für die Entfernung des Pflasters in der Blücherstraße und in einem Teilstück in der Esmarchstraße ausgesprochen. Der Bauausschuss schloss sich dieser Entscheidung an.
In der Tat hatten sich im Rahmen des Moderationsverfahrens zum Blücherplatz Teilnehmer gegen die Entfernung des Pflasters ausgesprochen. Obwohl diese Stimmen nicht repräsentativ für alle Anwohner gewesen sein dürften, beteiligte die Verwaltung den Ortsbeirat nochmals. Dort blieb es bei der ursprünglichen Entscheidung.
Die Verwaltung muss politische Beschlüsse auszuführen. Die Maßnahmen wurden nach der letzten Ortsbeiratssitzung daher unverzüglich ausgeschrieben, um Mittel aus dem Konjunkturpaket II nicht zu verlieren. Das Konjunkturpaket II erfordert für die Auskehrung der Mittel eine Umsetzung im Laufe des Jahres.
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Etappensieg für den Erhalt des Blücherplatz-Granitpflasters

19. Mai 2010
19:30

Die heutige Sitzung des Ortsbeirats Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook endete mit einem kleinen Erfolg für die Menschen, die das historische Granitpflaster erhalten wollen. Der Ortsbeirat beschloss, das Thema noch einmal zu diskutieren. Nach lebhafter Diskussion, in der von Anwohnern zahlreiche Widersprüche im Zusammenhang mit dem Beteiligungsverfahren deutlich gemacht wurden, entschloss ich der Ortsbeirat mehrheitlich (6:3 Stimmen) einen Antrag an den Bauausschuss zu stellen. Ziel des Antrages ist die erneute Befassung des Themas im Bauausschuss und eine Revidierung des Bauausschuss-Beschlusses zur Entfernung eines Teils des Granitpflasters am Blücherplatz.
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