Tag-Archiv für 'Gemeindeordnung'

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Antwort auf Grosse Anfrage: Umsetzung § 47f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel

18. Januar 2010
18. Februar 2010
18. März 2010
15:00
Kiel

Kiel

Antwort

Stadtrat Möller Kiel, 03.03.2010
Dezernent für Soziales, Jugend, Gesundheit, Wohnen, Schule und Sport

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0084/2010
Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel
der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 18.01.2010 zur Ratsversammlung am 18.03.2010

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 18.03.2010 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Sieht die Stadt die Regelungen des § 47f GO als verbindlichen und unhintergehbaren Gesetzesauftrag an?

Antwort: Die Landeshauptstadt Kiel sieht im § 47 f GO einen verbindlichen Auftrag für die Stadt. Dieses wird u.a. deutlich durch die bereits seit vielen Jahren in unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung durchgeführten Beteiligungsverfahren. Beteiligungsprojekte werden durchgeführt z.B. vom Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, vom Grünflächenamt, bei den Projekten im Rahmen der Maßnahmen von „Soziale Stadt“/ Stadtteilbüros, dem Tiefbauamt und / oder dem Stadtplanungsamt.
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Missbrauch: SPD, GRÜNE und SSW täuschen in der Kinderbeteiligung zum Zentralbad

4. März 2010

In der Ausgabe der KN vom 04.03.1010 freuen sich die jugendpolitischen Sprecher der Kooperation (SPD-GRÜNE-SSW) in der Kieler Ratsversammlung über die von der Kommunalaufsicht (auch gern kommunale Nachsicht genannt) abgelehnten Beschwerde der Linken zur fehlenden Kinder- und Jugendbeteiligung im Zusammenhang mit der Kieler Bäderlandschaft. GRÜNE und SPD zeigen damit einmal mehr ihre wahre Gesinnung in Bezug auf demokratische Teilhabe.
Die Kommunalaufsicht fällt mit ihrer Einschätzung weit hinter die Sichtweise eines Gutachtens des Landtags in Schleswig-Holstein zurück, das auf Initiative der Grünen im Landtag zustande kam.

Doch damit nicht genug!
Zusätzlich wird die Ratsfraktion Direkte Demokratie öffentlich auf der Webseite von SPD und Grünen denunziert und die KN übernimmt es ungeprüft.

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Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel

PDF-Version: Ortsbeirat-Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel vom 25.11.2009
§ 1: Aufgaben der Ortsbeiräte
§ 2: Stellung der Ortsbeiräte
§ 3: Vorschlagsrecht
§ 4: Antragsrecht
§ 5: Mitglieder der Ortsbeiräte
§ 6: Wahl der Mitglieder der Ortsbeiräte
§ 7: Abberufung von Mitgliedern der Ortsbeiräte
§ 8: Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Ortsbeiräte
§ 9: Öffentlichkeit der Sitzungen des Ortsbeirates
§ 10: Geschäftsführung
§ 11: Inkrafttreten
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Kinder- und Jugendbeteiligung zum Zentralbad am 11. und 12. Februar 2010

11. Februar 2010
15:00bis18:00
12. Februar 2010
15:00bis18:00

Am 11. und 12.2 veranstaltet die Kieler Bäder GmbH eine Zukunfstwerkstatt für Kinder- und Jugendliche in der Jugendherberge Gaarden. Eingeladen wurden nach Angaben der Kieler Bäder GmbH rund 60 Jugendliche aus allen Stadtteilen.
Die Veranstaltung findet jeweils von 15.00 – 18.00 Uhr statt.
Die 60 Jugendlichen setzen sich einerseits zusammen aus denjenigen, die sich vor einiger Zeit für die Alibi-Veranstaltung Jugend im Rat beworben haben und von denen rund die Hälfte an der damaligen Veranstaltung teilnahm. Andererseits wurden durch persönliche Ansprache von Schulsozialarbeitern ab der Klassenstufe drei Kinder angesprochen und eingeladen.
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Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

2020-3
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(Gemeindeordnung – GO -)
in der Fassung vom 28. Februar 2003

Fundstelle: GVOBl. 2003, S. 57
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Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse

Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel (GeschO Ratsv) vom 19. Mai 2008
Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt: O r g a n e

§ 1 Stadtpräsidentin/Stadtpräsident
§ 2 Ratsmitglieder
§ 3 Fraktionen
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Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel (HauptS) – Lesefassung

PDF: Hauptsatzung LH Stadt Kiel v. 17.7.2009
Lesefassung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel (HauptS)
In der Fassung
a) des Ursprungstextes vom 18. Dezember 1996
b) der 1. Nachtragssatzung vom 15. Februar 1997
c) der 2. Nachtragssatzung vom 20. April 1998
d) der 3. Nachtragssatzung vom 27. Juli 2000
e) der 4. Nachtragssatzung vom 20. Dezember 2001
f) der 5. Nachtragssatzung vom 14. Mai 2003
g) der 6. Nachtragssatzung vom 16. Dezember 2004
h) der 7. Nachtragssatzung vom 18. März 2005
i) der 8. Nachtragssatzung vom 6. April 2006
j) der 9. Nachtragssatzung vom 2. November 2007
k) der 10. Nachtragssatzung vom 17. Juli 2008
l) der 11. Nachtragssatzung vom 17. Juli 2009
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Demokratielehrstunde Bauausschuss: Auch Minderheiten können Mehrheit sein

4. Februar 2010

Die heutige Bauausschuss-Sitzung geriet zu einem Lehrstück formalisierter Demokratie. Auf der Tagesordnung stand:
Ö 6.3 Bebauungsplan Nr. 871 „Zentralbad“ (Aufstellungsbeschluss) 0066/2010 (nachfolgend teildokumentiert).

Der Ausschuss hat 13 stimmberechtigte (teils bürgerliche) Mitglieder und ein beratendes (Direkte Demokratie). Von den 14 Mitgliedern waren 12 anwesend.

Trotz der vorgebrachten Kritik von FDP und CDU: beide wegen Haltestelle StadtRegionalBahn

und vor allem der Direkten Demokratie: Rechtsverstöße gegen die Gemeindeordnung GO Schleswig-Holsteins (unzureichende Information der EinwohnerInnen / BürgerInnen; unzureichende Information der Ortsbeiräte, unzureichende Information der übrigen Beiräte (SeniorInnen, Behinderte u.a.) sowie der fehlenden Kinder- und Jugendbeteiligung (Alibi-Veranstaltung am 11. und 12. Februar in der Jugendherberge Gaarden))
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Kinder- und Jugendbeteiligung: Umsetzung des § 47 f Gemeindeordnung (GO) – Drucksache 16/2554

3. September 2009

Als PDF: Drucksache 16-2840: Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3.9.2009: Kinder- und Jugendbeteiligung: Umsetzung des § 47 f Gemeindeordnung (GO)


Große Anfrage: Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel

18. Februar 2010
15:00

Große Anfrage für die Ratsversammlung im Februar 2010
Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel

Vor 13 Jahren (1996) wurde durch § 47f eine Regelung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen Belangen, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, in die Gemeindeordnung (GO) aufgenommen. Vor sechs Jahren (2003) ist die ursprüngliche Kann-Bestimmung durch den Landesgesetzgeber in eine Muss-Regelung umgewandelt geworden.

1. Sieht die Stadt Kiel die Regelungen des § 47f GO als verbindlichen und unhintergehbaren Gesetzesauftrag an?
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