Tag-Archiv für 'Hassee'

Antwort auf Große Anfrage zum Hasenholz

 

Der Bürgermeister Kiel, 18.05.2011

Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Antwort auf die Große Anfrage

 

Drucksache 0166/2011

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

 

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 16.02.2011 zur Ratsversammlung am 09.06.2011

 

 

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 09.06.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1: Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden.

lt die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu
wecken?

 

Antwort: Die Fragestellung gibt den Sachverhalt verkürzt wieder. ‘Antwort auf Große Anfrage zum Hasenholz’ weiterlesen


Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg

Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011
Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?

2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?

3. Am 9.7.2009 formuliert OB Albig vor der RV: Auch der Verkauf des kaum noch vorhandenen Tafelsilbers wird uns strukturell nicht weiterbringen. Denn die kurzzeitige Finanzspritze ist zwar bei der Schuldentilgung hilfreich. Unsere Schieflage in Sachen Ausgaben/Einnahmen bringt sie jedoch nicht ins Gleichgewicht zurück und wird in wenigen Jahren auf den alten Wert zurückkommen. Teilt die LH Kiel diese Ansicht?

4. Die potentiell mit der Hasenholzbebauung zu erzielenden Einnahmen sind für die Stadt u.E. angesichts des riesigen Schuldenbergs der LH Kiel marginal. Teilt die LH Kiel unsere Bewertung?

5. Wieviele Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Landeshauptstadt eingegangen?

6. Wieviele der Eingaben haben sich gegen eine Bebauung ausgesprochen, wieviele gaben Anregungen für eine Bebauung?
‘Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg’ weiterlesen


Große Anfrage: Änderung des Flächennutzungsplanes in Kiel-Hasseldieksdamm

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Große Anfrage

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenste-hen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
‘Große Anfrage: Änderung des Flächennutzungsplanes in Kiel-Hasseldieksdamm’ weiterlesen


Bauausschuss am 3.6.2010

3. Juni 2010
17:00

Landeshauptstadt Kiel

Kiel

Raum: Raum D 604 (6. Etage), Ort: Neues Rathaus, Eingang Ecke Stresemannplatz/Kaistraße
Tagesordnung
TOP Betreff Vorlage
Ö 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ö 2 Genehmigung der Tagesordnung
Ö 3 Niederschriften/Beschlussübersichten
‘Bauausschuss am 3.6.2010′ weiterlesen


Innen- und Umweltausschuss am 1.6.2010

1. Juni 2010
17:00

Landeshauptstadt Kiel

Kiel

Raum: Ratsherrenzimmer, Ort: Rathaus
Tagesordnung
TOP Betreff Vorlage
Ö 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ö 2 Genehmigung der Tagesordnung
‘Innen- und Umweltausschuss am 1.6.2010′ weiterlesen


Sitzung des Bauausschusses am 6.5.2010

6. Mai 2010
17:00

Kiel

Kiel

Raum: Ratsherrenzimmer, Ort: Rathaus
Tagesordnung
TOP Betreff Vorlage
Ö 1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ö 2 Genehmigung der Tagesordnung
Ö 3 Niederschriften/Beschlussübersichten
‘Sitzung des Bauausschusses am 6.5.2010′ weiterlesen


Antwort auf Grosse Anfrage: Umsetzung § 47f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel

18. Januar 2010
18. Februar 2010
18. März 2010
15:00
Kiel

Kiel

Antwort

Stadtrat Möller Kiel, 03.03.2010
Dezernent für Soziales, Jugend, Gesundheit, Wohnen, Schule und Sport

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0084/2010
Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel
der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 18.01.2010 zur Ratsversammlung am 18.03.2010

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 18.03.2010 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Sieht die Stadt die Regelungen des § 47f GO als verbindlichen und unhintergehbaren Gesetzesauftrag an?

Antwort: Die Landeshauptstadt Kiel sieht im § 47 f GO einen verbindlichen Auftrag für die Stadt. Dieses wird u.a. deutlich durch die bereits seit vielen Jahren in unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung durchgeführten Beteiligungsverfahren. Beteiligungsprojekte werden durchgeführt z.B. vom Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, vom Grünflächenamt, bei den Projekten im Rahmen der Maßnahmen von „Soziale Stadt“/ Stadtteilbüros, dem Tiefbauamt und / oder dem Stadtplanungsamt.
‘Antwort auf Grosse Anfrage: Umsetzung § 47f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel’ weiterlesen


Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel

PDF-Version: Ortsbeirat-Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel vom 25.11.2009
§ 1: Aufgaben der Ortsbeiräte
§ 2: Stellung der Ortsbeiräte
§ 3: Vorschlagsrecht
§ 4: Antragsrecht
§ 5: Mitglieder der Ortsbeiräte
§ 6: Wahl der Mitglieder der Ortsbeiräte
§ 7: Abberufung von Mitgliedern der Ortsbeiräte
§ 8: Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Ortsbeiräte
§ 9: Öffentlichkeit der Sitzungen des Ortsbeirates
§ 10: Geschäftsführung
§ 11: Inkrafttreten
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Ratsversammlung am 18.2.2010

18. Februar 2010
15:00

Kiel

Kiel

Tagesordnung – Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Ratsversammlung
Raum: Ratssaal, Ort: Rathaus
TOP Betreff Vorlage
Ö 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ö 2 Genehmigung der Tagesordnung
Ö 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
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Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel (HauptS) – Lesefassung

PDF: Hauptsatzung LH Stadt Kiel v. 17.7.2009
Lesefassung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel (HauptS)
In der Fassung
a) des Ursprungstextes vom 18. Dezember 1996
b) der 1. Nachtragssatzung vom 15. Februar 1997
c) der 2. Nachtragssatzung vom 20. April 1998
d) der 3. Nachtragssatzung vom 27. Juli 2000
e) der 4. Nachtragssatzung vom 20. Dezember 2001
f) der 5. Nachtragssatzung vom 14. Mai 2003
g) der 6. Nachtragssatzung vom 16. Dezember 2004
h) der 7. Nachtragssatzung vom 18. März 2005
i) der 8. Nachtragssatzung vom 6. April 2006
j) der 9. Nachtragssatzung vom 2. November 2007
k) der 10. Nachtragssatzung vom 17. Juli 2008
l) der 11. Nachtragssatzung vom 17. Juli 2009
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