Tag-Archiv für 'Kinderbeteiligung'

Antwort auf 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Der Bürgermeister Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Bauauschuss gegen Blücherplatz-Anwohner und Ortsbeirat: Granit soll entfernt werden.

10. Juni 2010
15:00

Die heutige Bauausschusssitzung verlief wie erwartet eindeutig:
SPD-CDU-GRÜNE-FDP-LINKE mit Unterstützung von Bürgermeister Todeskino und dem federführenden Tiefbauamt (Herr Schmeckthal).
Alle einig: Bürgerbeteiligung ist toll, wenn aber was anderes rauskommt als sich das so von einigen überlegt wurde – tja…
Dann muss man zusammenstehen und in Gesamtabwägung was gegen die >Anwohner machen. Das Leben ist hart in Kiel;-)

Ärgerlich. Damit sinken die Chancen, dass dieser fachliche Blödsinn der Granitentfernung in der Ratsversammlung am nächsten Donnerstag (10.6.2010) abgelehnt wird.
Ärgerlich auch, dass die Verwaltung (Tiefbauamt) nicht den möglichen Handlungsspielraum ausgenutzt hat um Gespräche zwischen Anwohnerinnen und Stadt zu ermöglichen.
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Blücherplatz: Entfernung des Granitpflasters – Kleine Anfrage

Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0412 / 2010
Blücherplatz: Entfernung des Granitpflasters
des Ratsherrn Bernd Jenning (Ratsfraktion Direkte Demokratie)
vom 10.05.2010 zur Ratsversammlung am 20.05.2010
Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 20.05.2010 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Warum hält die Stadt Kiel an der Entfernung des Pflasters fest, wenn die Anwohner/innen dies nicht wollen?
Antwort: Der zuständige Ortsbeirat hat sich in öffentlicher Sitzung bei reger Beteiligung der Bürgerschaft wegen vieler Vorteile für die Entfernung des Pflasters in der Blücherstraße und in einem Teilstück in der Esmarchstraße ausgesprochen. Der Bauausschuss schloss sich dieser Entscheidung an.
In der Tat hatten sich im Rahmen des Moderationsverfahrens zum Blücherplatz Teilnehmer gegen die Entfernung des Pflasters ausgesprochen. Obwohl diese Stimmen nicht repräsentativ für alle Anwohner gewesen sein dürften, beteiligte die Verwaltung den Ortsbeirat nochmals. Dort blieb es bei der ursprünglichen Entscheidung.
Die Verwaltung muss politische Beschlüsse auszuführen. Die Maßnahmen wurden nach der letzten Ortsbeiratssitzung daher unverzüglich ausgeschrieben, um Mittel aus dem Konjunkturpaket II nicht zu verlieren. Das Konjunkturpaket II erfordert für die Auskehrung der Mittel eine Umsetzung im Laufe des Jahres.
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Bildungsstreik! Am 2. Juni 2010, 10.30 Uhr

2. Juni 2010
9. Juni 2010

BBK

Am 2. Juni 2010 rufen wir, das Bildungsbündnis Kiel, erneut zum Bildungsstreik in Kiel auf. Da der bundesweite Bildungsstreik am 9. Juni wieder auf den Termin der mündlichen Prüfungen fällt, haben wir uns entschlossen vom bundesweiten Termin abzuweichen. Wir streiken, weil sich von alleine nichts ändert! Wir haben konkrete Vorstellungen wie unser Bildungssystem aussehen soll, doch wir werden nicht gefragt. Die Schulen sind unterfinanziert und Reformen wie die Profiloberstufe und G8 erhöhen den Leistungsdruck und schränken die Wahlfreiheit ein. Das wollen wir uns nicht länger gefallen lassen. Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen gehen wir auf die Straße. Wir sind nicht allein und das werden wir zeigen!
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Jugendhilfeausschuss am 3.6.2010

3. Juni 2010
17:00

Landeshauptstadt Kiel

Kiel

Raum: Magistratssaal, Ort: Rathaus
Tagesordnung
TOP Betreff Vorlage
Ö 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ö 2 Genehmigung der Tagesordnung
Ö 3 Niederschriften und Beschlussübersichten
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Kinderkommission am 1.4.2010 um 19.00 Uhr

1. April 2010
19:00

Kiel

Kiel

Thema: Planungen zu Jugend mischt mit

Ort: Räume der SPD-Ratsfraktion, Altes Rathaus

Anmerkung zur Uhrzeit: Die Sitzung beginnt im Anschluss an den Jugendhilfeausschuss. Die angegebene Uhrzeit ist daher als ungefähre Angabe zu betrachten.


Rede von Ratsfrau Zimmermann zur Großen Anfrage zur Kinderbeteiligung in Kiel in der heutigen RV

18. März 2010
15:00

Rede zu TOP 8.1 – Große Anfrage Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel (Drs. 0084/2010) der Ratsfraktion Direkte Demokratie

Als strategisches Ziel führt die Stadt Kiel „kinderfreundliche Stadt“ auf. Ein Slogan, der dem Unicef Projekt „Child Friendly City ” entliehen wurde. Unabhängig von den Vorgaben des §47f der Gemeindeordnung heißt es in der Broschüre „Kiel – die Kinderfreundliche Stadt”:

ZITAT: “Kinder haben Rechte. Darum anerkennt die Landeshauptstadt Kiel die UN-Kinderrechtskonvention und beteiligt Kinder und Jugendliche an Planungs- und Entscheidungsprozessen. Kinder haben Rechte. Sie zu achten und zu schützen, ist auch Aufgabe der Kommunalpolitik. Die grundsätzlichen Lebensbedürfnisse der Kinder müssen respektiert und sichergestellt werden, auch durch geeignete Formen der Beteiligung von Kindern an sie betreffende Planungsprozesse.”
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Antwort auf Grosse Anfrage: Umsetzung § 47f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel

18. Januar 2010
18. Februar 2010
18. März 2010
15:00
Kiel

Kiel

Antwort

Stadtrat Möller Kiel, 03.03.2010
Dezernent für Soziales, Jugend, Gesundheit, Wohnen, Schule und Sport

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0084/2010
Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel
der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 18.01.2010 zur Ratsversammlung am 18.03.2010

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 18.03.2010 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Sieht die Stadt die Regelungen des § 47f GO als verbindlichen und unhintergehbaren Gesetzesauftrag an?

Antwort: Die Landeshauptstadt Kiel sieht im § 47 f GO einen verbindlichen Auftrag für die Stadt. Dieses wird u.a. deutlich durch die bereits seit vielen Jahren in unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung durchgeführten Beteiligungsverfahren. Beteiligungsprojekte werden durchgeführt z.B. vom Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, vom Grünflächenamt, bei den Projekten im Rahmen der Maßnahmen von „Soziale Stadt“/ Stadtteilbüros, dem Tiefbauamt und / oder dem Stadtplanungsamt.
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Sitzung der Ratsversammlung am 18.03.2010

18. März 2010
15:00
23. April 2010

Kiel

Kiel

Tagesordnung Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Ratsversammlung
Raum: Ratssaal, Ort: Rathaus
TOP Betreff Vorlage
Ö 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ö 2 Genehmigung der Tagesordnung
Ö 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
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Missbrauch: SPD, GRÜNE und SSW täuschen in der Kinderbeteiligung zum Zentralbad

4. März 2010

In der Ausgabe der KN vom 04.03.1010 freuen sich die jugendpolitischen Sprecher der Kooperation (SPD-GRÜNE-SSW) in der Kieler Ratsversammlung über die von der Kommunalaufsicht (auch gern kommunale Nachsicht genannt) abgelehnten Beschwerde der Linken zur fehlenden Kinder- und Jugendbeteiligung im Zusammenhang mit der Kieler Bäderlandschaft. GRÜNE und SPD zeigen damit einmal mehr ihre wahre Gesinnung in Bezug auf demokratische Teilhabe.
Die Kommunalaufsicht fällt mit ihrer Einschätzung weit hinter die Sichtweise eines Gutachtens des Landtags in Schleswig-Holstein zurück, das auf Initiative der Grünen im Landtag zustande kam.

Doch damit nicht genug!
Zusätzlich wird die Ratsfraktion Direkte Demokratie öffentlich auf der Webseite von SPD und Grünen denunziert und die KN übernimmt es ungeprüft.

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