Tag-Archiv für 'Lärm'

Rede von Ratsfrau Zimmermann zu Möbelkraft

Rede von Ratsfrau Zimmermann zur geplanten Ansiedlung Möbelkraft – in der Ratsversammlung vom 29.9.2011

Sehr geehrte Stadtpräsidentin,
Kolleginnen und Kollegen,
liebe Kielerinnen und Kieler,

die Ansiedlung von Möbel Kraft lässt sich überhaupt nicht gut an! Schon an der Art, wie über die Ansiedlung des zu Krieger gehörenden Unternehmens informiert wurde, lässt sich viel über das Politikverständnis der Verantwortlichen ablesen.
Formal mag alles korrekt sein – siehe Stuttgart 21, aber ansonsten…:
In der Sommerpause wurden von einen Tag auf den anderen und ohne Angabe von Gründen Vertreter der Ratsfraktionen zur vertraulichen Sitzung zum Oberbürgermeister einbestellt. Es galt, eine Schamfrist vor den Kieler Nachrichten einzuhalten, die schon am nächsten Tag freudig über die Ansiedlung berichten würde. Wir befürchten, das Treffen beim OB war nicht der erste Schritt zur Ansiedlung, sondern der letzte, es wirkt schon zu diesem Zeitpunkt alles wie bereits eingetütet!
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Antwort auf 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Der Bürgermeister Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage

der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Rede von Ratsfrau Zimmermann zu Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 969 Rathausgalerie

Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 969 Rathausgalerie (Drucksache – 0088/2011)

Verehrte Stadtpräsidentin, meine Damen und Herren,

Noch ein Shopping-Center

Wir fragen uns, wie viele Shopping-Center verträgt Kiel noch? Wir haben den Citti-Park, wir haben den Sophienhof, die Querpassage und bald am Alten Markt einen Matrix-Komplex. Und in einigen Jahren dann die Rathauspassage! Wo soll die dafür nötige Kaufkraft herkommen? Die Käufer sollen aus der Region abgezogen werden – aber dann fehlen die Käufer doch dort wieder, wie z.B. in Neumünster oder Schwentinental! Die Industrie- und Handelskammer und der Einzelhandelsverband Nord begründen in ihrem Schreiben mit Datum vom Dienstag dieser Woche ihre ablehnende Haltung gegen die Rathausgalerie ebenso deutlich wie ausführlich. Demnach ist das Shoppingcenter wegen seiner Lage und Größe sogar “innenstadtschädlich”, denn die Kunden würden in der nördlichen Innenstadt ausbleiben, was die Geschäfte am Alten Markt beeinträchtigt.
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Große Anfrage: Änderung des Flächennutzungsplanes in Kiel-Hasseldieksdamm

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Große Anfrage

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenste-hen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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Röntgenstraße: Entfernung des Granitpflasters – Kleine Anfrage

Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0414 / 2010
Röntgenstraße: Entfernung des Granitpflasters
der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 10.05.201 zur Ratsversammlung am 20.05.2010
Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 20.05.2010 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Hat die Stadt geprüft, ob es andere Möglichkeiten der Lärmentlastung für die Bewohner/innen gibt, z. B. durch Einbahnstraßenregelung?
Antwort: Nein. Eine Lärmentlastung ist nur mit baulichen Maßnahmen möglich. Eine Einbahnstraßenregelung kommt ebenso wie eine Sperrung wegen der anliegenden Feuerwache und aus sonstigen verkehrlichen Gründen nicht in Betracht. Die Röntgenstraße ist u. a. wichtige Zufahrtsstraße zum Gaardener Zentrum. Die Verkehre lassen sich nicht über den ohnehin hochbelasteten Ostring abwickeln.
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STEG-Protokoll belegt: neue Brook-Brücke kein Bürgerwunsch

Anmerkung A.R.: STEG in Kiel ist das Büro Soziale Stadt unter der Fachaufsicht der LH Kiel.
Ein Mangel dieses Protokolls ist es, dass es sämtliche Vorschläge listet, allerdings nicht die qualitative Wertung Naturbelassenheit, Baumschutz, Umweltpädagogik, Kinderspiel erfasst!

Textdokumentation des offiziellen Protokolls der STEG (Büro Soziale Stadt)

(Eigenschaften: erstellt von STEG-Mitarbeiterin am 1.12.2008, geändert von STEG-Mitarbeiter am 4.12.2008)

Umgestaltungsvorschläge Brook

Natur (Bäume/ Pflanzen/ Au)
Einzelne Baumkronen lichten
Naturlehrpfad mit Knick
Beschilderung der Bäume (Art, Alter, etc.)
Flusslaufveränderung (Mäander)
Bachlauf
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Offener Brief von Blücher e.V. zu den Plänen des Tiefbauamtes

26. Februar 2010
14. April 2010

Blücher e.V. (i.G.)
Blücherplatz 9a
24105 Kiel, 21. April 2010
www.bluecherplatz.de
www.bluecherplatz-kiel.de

Offener Brief

Herrn
Bürgermeister Peter Todeskino
Dezernat II Stadtentwicklung und Umwelt
Postfach 1152
24099 Kiel

Ideenwerkstatt Blücherplatz vom 26.02.2010
Pläne des Tiefbauamtes
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Entwurfsfassung des 3. Regionalen Nahverkehrsplans für die Landeshauptstadt Kiel (3. RNVP)

Unter folgendem Link steht die Datei (Achtung: Dateigröße 75 MB) ab sofort zum Download bereit.


Antwort zur Anfrage: Geschwindigkeitsbegrenzung Helmholtzstraße

21. Januar 2010
15:00

Stadtrat Kurbjuhn Kiel, 17.11.2009
Dezernent für Bürgerangelegenheiten, Inneres und Ordnung

Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache

Geschwindigkeitsbegrenzung Helmholtzstraße

der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion Direkte Demokratie) vom 09.11.2009 zur Ratsversammlung am 21.01.2010
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Hassee: Bürgerbeteiligung interessiert fast 400 Menschen

28. November 2009

Gut zu tun hat das neutrale Moderatorenteam um die Landschaftsarchitektin Barbara Schramm-Braun am Sonnabend, 28. November: Weil das Interesse an der Bürgerbeteiligung zur Verkehrsentlastung von Hassee und Hasseldieksdamm so groß war, werden gleich zwei Planungswerkstätten an einem Tag organisiert. Rund 400 Interessierte hatten sich beim Tiefbauamt angemeldet, zu viele für einen einzigen Workshop im Casino der Stadtwerke am Uhlenkrog. Nach zahlreichen Telefonaten und E-Mails konnten die städtischen Verkehrsplaner die Interessenten aus Hassee, Hasseldieksdamm und Russee auf die beiden neuen Termine an diesem Sonnabend von 9 bis 13.30 Uhr und von 15 bis 19.30 Uhr aufteilen. Damit sind die beiden Workshops komplett ausgebucht, weitere Interessenten können nicht mehr teilnehmen.
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