Tag-Archiv für 'Rechtsamt'

Antwort auf Grosse Anfrage: Umsetzung § 47f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel

18. Januar 2010
18. Februar 2010
18. März 2010
15:00
Kiel

Kiel

Antwort

Stadtrat Möller Kiel, 03.03.2010
Dezernent für Soziales, Jugend, Gesundheit, Wohnen, Schule und Sport

Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0084/2010
Umsetzung § 47 f GO – Kinderbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel
der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 18.01.2010 zur Ratsversammlung am 18.03.2010

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 18.03.2010 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Sieht die Stadt die Regelungen des § 47f GO als verbindlichen und unhintergehbaren Gesetzesauftrag an?

Antwort: Die Landeshauptstadt Kiel sieht im § 47 f GO einen verbindlichen Auftrag für die Stadt. Dieses wird u.a. deutlich durch die bereits seit vielen Jahren in unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung durchgeführten Beteiligungsverfahren. Beteiligungsprojekte werden durchgeführt z.B. vom Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, vom Grünflächenamt, bei den Projekten im Rahmen der Maßnahmen von „Soziale Stadt“/ Stadtteilbüros, dem Tiefbauamt und / oder dem Stadtplanungsamt.
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Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse

Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel (GeschO Ratsv) vom 19. Mai 2008
Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt: O r g a n e

§ 1 Stadtpräsidentin/Stadtpräsident
§ 2 Ratsmitglieder
§ 3 Fraktionen
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Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel (HauptS) – Lesefassung

PDF: Hauptsatzung LH Stadt Kiel v. 17.7.2009
Lesefassung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel (HauptS)
In der Fassung
a) des Ursprungstextes vom 18. Dezember 1996
b) der 1. Nachtragssatzung vom 15. Februar 1997
c) der 2. Nachtragssatzung vom 20. April 1998
d) der 3. Nachtragssatzung vom 27. Juli 2000
e) der 4. Nachtragssatzung vom 20. Dezember 2001
f) der 5. Nachtragssatzung vom 14. Mai 2003
g) der 6. Nachtragssatzung vom 16. Dezember 2004
h) der 7. Nachtragssatzung vom 18. März 2005
i) der 8. Nachtragssatzung vom 6. April 2006
j) der 9. Nachtragssatzung vom 2. November 2007
k) der 10. Nachtragssatzung vom 17. Juli 2008
l) der 11. Nachtragssatzung vom 17. Juli 2009
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Email von Fraktion Direkte Demokratie an SP Kietzer von heute

(Briefkopf gekürzt)
Betreff: Ihre Email vom 04.11.2009
Sehr geehrte Frau Kietzer,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Email über Frau Dietrich mit Datum vom 4.11.2009 mit dem Sie Bezug auf die Berichterstattung der Kieler Nachrichten zum Parteiaustritt von Herrn Jenning und mir nehmen.

Zu unserer Überraschung  lassen Sie fragen, wann Sie damit rechnen können „ … über den Schritt offiziell in Kenntnis gesetzt zu werden.“
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Presseerklärung der Ratsfraktion Direkte Demokratie zum SPD-Grünen-SSW-Skandal

Presseerklärung         03.11.2009 
 
Die Presseerklärung von SPD, Grünen und SSW vom heutigen Tag, für die sich Müller-Beck (SPD) und Günther (Grüne) verantwortlich zeichnen, verbreitet große Unverschämtheiten. Sie hoffen, dass etwas hängen bleibt.
In Wirklichkeit wurden von den bisherigen Ratsfraktionen mit einer akribischen Ignoranz seit der Fraktionsgründung der beiden Ratsmitglieder Ingrid Zimmermann und Bernd Jenning rechtswidrig versucht, ihr Recht auf eine eigene Fraktion vorzuenthalten. 
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Kommunalaufsicht stützt Sichtweise der Direkten Demokratie

doch Kieler Kasperletheater geht weiter…

Die Kommunalaufsicht des schleswig-holsteinischen Innenminsteriums hat in einer Parallelprüfung zur Frage der Rechtmässigkeit der Gründung der Fraktion Direkte Demokratie in der Kieler Ratsversammlung unmissverständlich Position bezogen. Sie teilt damit die auch von Prof. Ewer in einem vom Oberbürgermeister Albig in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten bezogene Rechtsauffassung. Kleiner Wermutstropfen jedoch: Die Kommunalaufsicht sieht wegen angeblicher Wahrung der Verhältnismäßigkeit keine Möglichkeiten der unmittelbare Reaktion etwa durch Weisung.
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OVG-Urteil zu Gemeindeordnung §32 a Abs. 3 Fraktionsaustritt ohne Parteiaustritt

Gemeindeordnung §32 a Abs. 3 Fraktionsaustritt ohne Parteiaustritt

§ 32 a GO enthält keine abschließende Regelung, sondern ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß ein Fraktionsaustritt bei gleichzeitigem Verbleib in der Partei wirksam ist.
Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26.2.2003, 2 L 49/02

Da nur die Auslegung von § 32 a GO, dass auch ein Fraktionsaustritt bei gleichzeitigem Verbleib in der Partei wirksam ist, verfassungskonform ist, ist die Vorschrift so auszulegen. Einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht bedarf es daher nicht, sie wäre unzulässig. Gründe, die Revision zuzulassen ( 132 Abs. 2 VwGO), bestehen nicht. ‘OVG-Urteil zu Gemeindeordnung §32 a Abs. 3 Fraktionsaustritt ohne Parteiaustritt’ weiterlesen